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Private Akutklinik · Bad Herrenalb Mo–Fr 8:00–16:30 Uhr · Kontaktaufnahme rund um die Uhr

Beigebrauch/​Missbrauch von Sucht­mitteln und/oder Medika­menten.

Unter einem schädlichen Gebrauch verstehen wir ein Konsummuster, welches zu psychischen oder physischen Gesundheitsschäden führt, jedoch noch nicht die diagnostischen Kriterien einer Abhängigkeit erfüllt.

Stationäre Behandlung · Privatversichert · Beihilfe · Selbstzahler

Mandala zum Suchtmittelgebrauch: karge, farblose Leere mit Pillen- und Flaschenmotiven
Die Leere füllen

Wann Gebrauch zur Abhängigkeit wird.

Eine Abhängigkeitserkrankung wird dann diagnostiziert, wenn während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren:

  • starker Wunsch/Drang nach der jeweiligen Substanz
  • Kontrollminderung bezüglich Beginn, Beendigung und Menge des Konsums
  • körperliche Entzugssymptome nach Reduktion oder Beendigung des Konsums
  • Nachweis einer Toleranzentwicklung
  • zunehmende Vernachlässigung anderer Interessen
  • anhaltender Konsum trotz Nachweis schädlicher Folgen (gesundheitlich, sozial)

Die häufigsten Missbrauchs- und Abhängigkeitsprobleme begegnen uns im klinischen Alltag bei folgenden Substanzen: Alkohol, Sedativa (Benzodiazepine), Cannabis und Nikotin. Darüber hinaus sehen wir auch immer wieder einen schädlichen Gebrauch von Medikamenten, die im engeren Sinne nicht abhängig machen, wohl aber zu somatischen Folgeschäden führen können (Nierenschädigung durch Schmerzmedikamente).

Was wir leisten — und was nicht.

Für die Therapie von Abhängigkeitserkrankungen (insbesondere Alkohol, Benzodiazepine, Drogen) gibt es in Deutschland ein Suchthilfesystem, bestehend aus Angeboten für Entgiftungsbehandlungen, Entwöhnungsbehandlungen, für die Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Abstinenz durch Selbsthilfegruppen, die Betreuung durch soziotherapeutische Einrichtungen, Sucht- und Drogenberatungsstellen u.v.m.

Entsprechend führen wir in unserer Klinik keine primären Entgiftungs- oder Entwöhnungsbehandlungen durch! Allerdings behandeln wir viele Menschen, bei denen neben einer psychischen Störung, wie einer Depression oder Angsterkrankung komorbid noch eine Missbrauchs- oder Abhängigkeitsproblematik von Alkohol, Medikamenten oder Drogen u. a. vorliegt. Die genannten Substanzen werden nicht selten als „Selbstmedikation“ eingesetzt, um die Symptome psychischer Erkrankungen zu lindern und Kummer/Sorgen zu betäuben. Ein schädlicher Substanzgebrauch wird dann natürlich in unserer Klinik mitbehandelt. Voraussetzung für die Aufnahme eines Patienten mit einer sekundären Abhängigkeitsproblematik wiederum ist eine stattgehabte Entgiftung in einer hierfür geeigneten Abteilung.

Grundsätzlich vereinbaren wir mit Patienten, bei denen eine sekundäre Suchtproblematik vorliegt, eine indikationsspezifische Therapievereinbarung, die u. a. zur Abstinenz von Suchtmitteln während der Behandlung verpflichtet, den Umgang mit selbstschädigenden Impulsen und Suchtdruck regelt sowie das therapeutische Setting und dessen Einhaltung (auch Alkohol- und Drogenkontrollen) definiert. In der ersten Therapiephase erfährt der Betroffene eine umfangreiche Psychoedukation zu seinem Krankheitsbild, wird über die Folgen seines Substanzkonsums bzw. seiner Abhängigkeit aufgeklärt (ggf. noch weitere organmedizinische Abklärung, wie Oberbauch-Sono) und in seiner Therapiemotivation gestärkt. Im weiteren Verlauf geht es um ein Verständnis der psychischen und sekundären Suchtproblematik nicht nur vor dem Hintergrund aktueller Auslöser (Stress, Konflikte, belastende Lebensumstände), sondern auch im Kontext eigener Verhaltens- und Beziehungsmuster, innerer Konflikte und biografischer Prägungen. Es geht also darum, sowohl die vordergründige psychische Erkrankung als auch die sekundäre Suchtproblematik im Kontext eigener Wesenszüge, eigener Persönlichkeitsmuster zu verstehen und zu bearbeiten. In Abhängigkeit von der inneren Stabilität eines Menschen gestaltet sich die Psychotherapie entweder eher konfliktzentriert oder strukturbezogen.

Multimodal behandeln.

Ein multimodales Therapieprogramm garantiert somit neben der ressourcenorientierten verhaltenstherapeutischen und symptombezogenen Arbeit (Rückfallpräventionstraining, soziales Kompetenztraining, Skills-Training usw.) eine vertiefte Auseinandersetzung mit der eigenen Person.

Häufige Fragen

Antworten auf typische Fragen zu Suchtmittel- und Medikamentengebrauch.

Patienten, Angehörige und zuweisende Ärzte stellen uns wiederkehrende Fragen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zusammengefasst.

01.Führt die Sanima Klinik Entgiftungen durch?

Nein. Primäre Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen gehören in das spezialisierte Suchthilfesystem. Wir behandeln eine sekundäre Abhängigkeitsproblematik im Rahmen der psychiatrisch-psychosomatischen Grunderkrankung — auf Basis klar vereinbarter Therapieabsprachen.

02.Wann ist eine Behandlung bei uns möglich?

Wenn der Beigebrauch oder Missbrauch von Suchtmitteln bzw. Medikamenten im Zusammenhang mit einer anderen psychischen Erkrankung steht und keine primäre Entzugsbehandlung erforderlich ist. Die Eignung klären wir gemeinsam im telefonischen Vorgespräch.

03.Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Die Aufnahme steht Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern offen. Manche Gesetzliche Krankenkassen (z. B. die Techniker Krankenkasse und die DAK) sehen in ihren Satzungen vor, unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Behandlung in einer reinen Privatklinik bis zur Höhe der vergleichbaren Sätze in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus zu übernehmen. Wir beraten Sie gerne im Rahmen des telefonischen Vorgesprächs.

04.Wie vereinbare ich ein Aufnahmegespräch?

Telefonisch unter +49 7083 748-0 (Mo–Fr 8:00–16:30) oder über den Rückruf-Service auf der Kontaktseite. Unser Aufnahmebüro meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag für ein ausführliches, kostenloses Telefongespräch.

Quellen

Fachliche Grundlage der Inhalte.

  1. [1]S3-Leitlinien zu substanzbezogenen Störungen (u. a. Alkohol, Medikamente) AWMF-Leitlinienregister (Hrsg.). register.awmf.org — aktuelle Leitlinien
  2. [2]ICD-10-GM — Kapitel V, F10–F19 (Störungen durch psychotrope Substanzen) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). bfarm.de — ICD-10-GM
  3. [3]Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) Fachinformationen. dgppn.de
Aufnahme

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Versicherte einiger gesetzlicher Krankenkassen (z. B. die Techniker Krankenkasse und die DAK) haben in manchen Fällen die Möglichkeit, eine Teilkostenerstattung durch die GKV zu erwirken.